Fridays for Future: Verfassungsschranken für Sanktionen bei schulischer Abwesenheit

Mit Erlass vom 13.02.2019 an alle Schulleiterinnen und Schulleiter hat das Schulministerium NRW – vergleichbar wie in anderen Bundesländern – angesichts der weitgehend von Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit veranstalteten Freitags-Demonstrationen unter Hinweis auf „mögliche Folgen von Schulpflichtverletzungen“ dazu aufgefordert, „für die Einhaltung der Schulpflicht Sorge zu tragen“, die Proteste seien „grundsätzlich unzulässig“.

Im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. hat Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig/Berlin, unter dem Titel „Fridays for Future: Verfassungs-schranken für Sanktionen bei schulischer Abwesenheit“ am 19.03.2019 ein Gutachten vorgelegt mit dem Ergebnis, dass bei angepasster Unterrichtsorganisation ein Verstoß gegen die Schulpflicht nicht vorliegen dürfte und im Übrigen die rechtliche Verfolgung des Fernbleibens von der Schule angesichts der Klimaentwicklung „mit massiven ökonomischen Schäden, großen Migrationsbewegungen, existen-ziellen Gefährdungen für Millionen Menschen und in letzter Instanz gewaltsamen Auseinandersetzun-gen um schwindende Ressourcen“ unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sei.

In den anghängten beiden Dokumenten wird das Thema näher erläutert:

 

Verfassungsschranken für Sanktionen bei schulischer Abwesenheit.pdf

Schulpflicht und Klimaschutz.pdf